Ihre Gesundheitsvorsorge:

Gesetzliche Krankenversicherung

Erleben Sie es auch viel zu oft, dass vermehrt Leistungen in einer gesetzlichen Kasse nicht mehr erstattet werden?

Darunter fällt der Zahnersatz, Brillenzuschuss und die Erstattung alternativer Heilbehandlungsmethoden.

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wird immer weiter reduziert, Zusatzbeiträge erhoben, notwendige Behandlungen auf die lange Bank geschoben.

Die Gesetzlichen Kassen in Deutschland werden einheitlich mit 15,5 % abgerechnet.
Jedoch haben Sie als Verbraucher die Möglichkeit innerhalb der gesetzlichen Kassen nach einem individuellen Leistungsbild zu schauen.

Während die Beiträge in jeder Kasse dieselben sind, unterscheiden sich die Leistungsbilder stark.
Setzen Sie Ihre Beiträge richtig ein – Ihr Vorteil ist berechenbar!
Nachfolgend finden Sie einige Fragen, um Vorgaben und Vorstellungen zu einer Krankenkasse zu erfassen.
  • Welche Vorstellungen haben Sie bezogen auf Ihre Gesundheitsabsicherung?
  • Wie viel und welche Mitbestimmung bei der ärztlichen Behandlung wünschen Sie?
  • Welche Unterstützung erwarten Sie im Ernstfall von Ihrer Krankenkasse?
  • Welche Bausteine stellen für Ihren individuellen Bedarf die sinnvollste Ergänzung dar?
Teilen Sie uns anhand der Fragen einfach Ihre Prioritäten mit.
Ein Anruf oder eine E-Mail genügen.
Holen Sie sich Verstärkung –
Wir begleiten Sie langfristig bei der Wahl Ihrer individuellen Absicherung und stärken Ihre Position als gesetzlich Versicherter.
Nach einer Auswertung der Wünsche und der Zusammenstellung von Alternativen, melden wir uns umgehend zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise.
Konkrete Wunschleistungen für Ihre gesetzliche Krankenversicherung wären u. a.:
  1. Kostenübernahme Restkosten Zahnersatz (Implantat, Krone, Zahnkosmetik) zu 50%,
    zu 90%
  2. Kostenübernahme vorgeschriebener gesetzl. Zuzahlungen
    bei Praxisgebühr,
    bei Arznei u. Verbandsmitteln,
    bei Hilfsmitteln (Hörgerät, Rollstuhl, Krücke),
    bei der Krankenhauswahl,
    bei Schutzimpfungen
  3. erhöhte Mehrleistung bei Brille,
    beim Heilpraktiker
  4. im Krankenhaus Behandlung durch den Wahlarzt,
    Unterbringung im Zwei-Bett-Zimmer,
    Unterbringung im Ein-Bett-Zimmer
  5. Kostenübernahme Vorsorge-untersuchungen über das gesetzliche Modell hinaus
  6. erhöhtes Krankengeld bei Krankheit pro Tag nur im Krankenhaus,
    bei sämtlichen Erkrankungen
  7. Geld im Falle einer Pflege,
    Befreiung von Zuzahlung, sollten die Eltern ein Pflegefall werden,
    bei der eigenen Person,
    bei den Eltern,
    bei der eigenen Person und den Eltern
Wir möchten Ihnen mit diesem Service einmal mehr entgegenkommen, denn Ihr Vertrauen ist uns wichtig:
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